Welchen Energieausweis braucht das Gebäude?
Wer ein Gebäude neu vermietet, verkauft, verpachtet oder verleast, muss entweder einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis vorlegen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche und denkmalgeschützte Gebäude.
Bei den meisten Wohn- und Nichtwohngebäuden besteht die freie Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Ein Bedarfsausweis ist Pflicht bei energetisch unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor 1. November 1977.
Bedarfsbasierte Energieausweise sind wesentlich aufwendiger und damit teurer als ein verbrauchsbasierter Energieausweis. Gründe für einen bedarfsbasierten Energieausweis sind:
- Erfüllung der gesetzlichen Pflicht für energetisch unsanierte Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor 1. November 1977.
- Es liegen keine oder nur unvollständige Verbrauchsdaten vor.
- Eine nutzerunabhängige Bewertung des Gebäudes ist gewünscht.
- Eine hohe Energieeffizienz soll nach einer Sanierung z.B. zur Vermarktung ausgewiesen werden.
Preise Energieausweis
Ein Energiebedarfsausweis für ein 1- oder 2 Familienhaus kostet je nach Aufwand ca. 350 bis 600 € inkl. MwSt bei Bereitstellung der erforderlichen Gebäudeunterlagen.
Die Kosten für einen Energieverbrauchsausweis liegen für ein 1- oder 2 Familienhausbei ca. 150,00 € inkl. MwSt. bei Bereitstellung der erforderlichen Verbrauchsdaten.
Die Preise für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien richten sich nach dem erforderlichen Aufwand.
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